Bezirksleiter Geiken: „Solchen Konstrukten müssen wir einen Riegel vorschieben“
IG Metall Küste fordert von Enercon transparente Unternehmensstrukturen
(29.11.2019) Die IG Metall Küste hat den Windanlagenhersteller Enercon aufgefordert, für transparente Unternehmensstrukturen zu sorgen. „Wie bei anderen Konzernen dieser Größe üblich, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften auch bei Enercon die Möglichkeit haben, über einen Aufsichtsrat und einen Konzernbetriebsrat Entscheidungen nachzuvollziehen und zu beeinflussen“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Es darf nicht wieder vorkommen, dass die Beschäftigten vor vollendete Tatsachen gestellt werden und über Alternativen zu Entlassungen noch nicht einmal gesprochen worden ist.“
Das Konstrukt aus Dutzenden Firmen mit teilweise unbekannten Eigentümern mache es schwer, die Entscheidungsstrukturen in dem Unternehmen zu erkennen. „Es spricht viel für eine wirtschaftliche Abhängigkeit der Produktionsbetriebe von der Enercon GmbH, der UEE Holding GmbH und der Aloys Wobben Stiftung“, sagte Geiken. Er stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Professor Matthias Jacobs (Bucerius Law School Hamburg), der im Auftrag der IG Metall die Konzerneigenschaft der Enercon-Gruppe mit Blick auf mögliche Mitbestimmungsstrukturen untersucht hat. „Am Beispiel der Blade Handling BV, zu der aktuell von der Schließung betroffene Rotorblattbetriebe gehören, zeigt das Gutachten von Professor Jacobs die enge Verflechtung der Unternehmen“, so der Gewerkschafter.
„Anhand der vorliegenden Informationen lässt sich jedoch keine gesellschaftsrechtliche Verbindung darstellen. Dadurch laufen die entsprechenden Regelungen zur Bildung eines Aufsichtsrats und eines Konzernbetriebsrates im Mitbestimmungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz ins Leere“, erklärte Bezirksleiter Geiken. „Der Gutachter rät dem Gesetzgeber deshalb, über einen eigenständigen Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz nachzudenken, um bestehende Schutzlücken zu schließen. Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich die Verweisung streicht, dann ist der Weg frei für eine arbeitsrechtlich eigenständige Auslegung. So hätten Gewerkschaften und Betriebsräte auch bei Enercon die Möglichkeit, Mitbestimmungsstrukturen durchzusetzen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.“
„Das Beispiel Enercon macht deutlich, dass wir in Deutschland wieder stärker über die Mitbestimmung diskutieren müssen. Wir brauchen Gesetzesinitiativen, um solchen Konstrukten zur Vermeidung von Einflussnahme von Arbeitnehmervertretern einen Riegel vorzuschieben“, so Bezirksleiter Geiken.
Die IG Metall Küste hatte das Gutachten in Folge der Auseinandersetzung um die Stellenstreichungen bei Enercon in 2018 in Auftrag gegeben. Grundlage dafür waren umfangreiche Recherchen der Gewerkschaft zu dem Firmengeflecht.
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